Viele Menschen nutzen den Wald zur Erholung. Es gibt einige Regeln zu beachten.
Ob Pilzsucher, Spaziergänger mit oder ohne Hund, Geocacher oder Radfahrer – man sollte wissen, was man im Wald tun darf und was nicht.
Allgemein gilt:
Auf den Wegen bleiben, zur Dämmerung den Wald verlassen und beim Pilze- und Beeren-Sammeln NICHT IN JEDES DICKICHT EINDRINGEN.
Wer das beherzigt, trägt viel zur Ruhe im Wald bei.
Die Wildtiere werden es Ihnen danken!
Laut Bundeswaldgesetz gilt grundsätzlich: Freier Zutritt, auf eigene Gefahr. Dabei darf man sich ausschließlich auf Wegen bewegen. Lediglich zum Sammeln von Früchten oder Beeren in haushaltsüblichen Mengen, d.h. zum eigenen Verzehr, darf man den Weg verlassen.
Einschränkende Vorgaben dienen vor allem dem Schutz des Waldes sowie des Wildes, um der Natur ihren Raum zu lassen. Wild nimmt Störungen – und wir Menschen sind eine starke Störung ohne Ausnahme, selbst wenn wir nur spazierengehen – aus großer Entfernung wahr und wählt in der Regel die Flucht. Insbesondere Muttertiere mit Nachwuchs, z.B. Rotwild (Hirschkuh mit Kalb) oder Rehwild (Ricke mit Kitz/en), reagieren sensibel und suchen Deckung im dichten Unterholz. Ist die Störung zu massiv bzw. andauernd, verlassen sie ihre Deckung kaum und schädigen – in Ermangelung von anderer Nahrung – die Bäume.
Erlaubt
- genießen
- Kraft tanken
- Seele baumeln lassen
- Hunde angeleint mitnehmen
- auf den Wegen bleiben
- sich leise und rücksichtsvoll verhalten
- Beeren und Pilze sammeln für den eigenen Verzehr
- ein „Geschäft“ verrichten
Verboten
- mit Auto, Quad oder Motorrad durch den Wald fahren
- Hunde frei laufen lassen
- Wege verlassen
- Geocaching abseits der Wege
- Kompost entsorgen (Gefahr für die Waldgesundheit!)
- Müll/Abfall hinterlassen
- rauchen
- Feuer machen